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Die Berufsgenossenschaft informiert:

Vergiss Deine Staubmaske nicht

Staub macht krank und belastet unseren Körper. Eine Staubmaske schützt vor krank machenden Stäuben, aber nur den der sie trägt. In der Landwirtschaft gibt es viele gefährliche Stäube wie: weiter …

•    Heu- und Strohstaub (u.a. Schimmelpilze)
•    Getreidestaub (u.a. Schimmelpilze)
•    Hackschnitzelstaub (u.a. Schimmelpilze)
•    Ölnebel bei der Maschinenpflege (besonders mit Diesel)
•    Eternitarbeiten (Asbeststaub)
•    Isolierarbeiten (z.B. Glas und Steinwolle)
•    Reinigungsarbeiten (z.B. Böden kehren, Reinigen mit Dampfstrahler, Entrosten, usw.)

Die Feinstaubmasken gibt es in drei Filterstufen von FFP 1 – FFP 3. Für landwirtschaftliche Tätigkeiten muss mind. eine FFP 2 Maske ver-wendet werden. Die FFP 1 Maske ist zu durchlässig und reicht deshalb nicht aus.

Bei manchen Arbeiten ist eine Staubmaske mit Aktivkohlefilter notwendig. Hierbei handelt es sich um Gesichtsmasken mit Schraubfilterpatrone. Besonders notwendig bei Arbeiten mit:

•    Desinfektionsmitteln
•    Bekämpfung von Stallfliegen und Kornkäfer
•    Pflanzenschutzmitteln
•    Lösungsmittel in Farben und Anstrichen
•    Abgase, sowie Benzin und Dieseldämpfe

Der Kontakt mit den Stoffen erfolgt meistens mehrmals im Jahr und ein ganzes Berufsleben. Die Wahrscheinlichkeit zu erkranken ist hoch. Die Gesundheit ist zu kostbar um das Risiko einzugehen krank zu werden. Oft beginnen die Beschwerden mit allergischen Reaktionen, Atemproblemen, Abgeschlagenheit, Allergien, bis hin zu Tumor und Krebs.

Deshalb gilt, Staubmasken nicht erst verwenden, wenn Beschwerden auftreten, sondern regelmäßig und vorbeugend, damit erst gar keine Krankheiten entstehen können. Andreas Neumaier, LBG NOS

Feinstaubmaske FFP 2 D

→ Art.Nr.: 607103. Moldex 3305.
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 7,50 Euro

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Feinstaubmaske FFP 3 D

→ Art.Nr.: 607104. Moldex 3405.
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