ABSTANDSAUFLAGEN Drucken

Abstandsauflagen bei Pflanzenschutzmitteln für den Getreidebau - Mai 2007

q_getreide_befall.jpgEs wird immer wichtiger, die Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel genau zu beachten. Sie sind meistens bußgeldbewehrt und ihre Einhaltung muss vom amtlichen Pflanzenschutzdienst stichprobenartig kontrolliert werden. Ein Verstoß kann nicht nur ein Bußgeldverfahren, sondern auch eine erhebliche Kürzung von Fördermitteln nach sich ziehen, da deren Gewährung meist mit der guten fachlichen Praxis gekoppelt ist. In erster Linie muss auf die Auflagen zum Schutz von Wasserorganismen (NW ...) in Oberflächengewässern und zum Schutz von Pflanzen und Lebewesen (NT ...) auf angrenzenden Flächen (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) hingewiesen werden.

Mit Ausnahme von Acanto, Flexity, Tilt 250 EC, Vegas, Metarex, Composan Extra, CCC 720, CCC 720 Feinchemie, Cycocel 720, Moddus und Medax Top sind derzeit alle Fungizide, Insektizide, Molluskizide und Wachstumsregler für den Getreidebau mit speziellen Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern belegt. Man kann mehrere Kategorien unterscheiden: Für ältere Zulassungen sind starre Abstände vorgeschrieben, die immer einzuhalten sind (NW 600, NW 601).

Später wurden die Abstände in Abhängigkeit von risikomindernden Anwendungsbedingungen variabel gestaltet (NW 603). Dabei werden für Spritztechnik, Gewässertyp und Randvegetation Punkte vergeben, mit denen eine Einordnung in die Risikokategorien A, B, C oder D erfolgt. Dieses komplizierte Punkteschema wird aber bei Neuzulassungen nicht mehr angewandt. Neben einigen Herbiziden fällt im Getreidebau momentan nur noch Trafo WG in diese Gruppe.

Bei Neuzulassungen werden die Abstände jetzt nur nach der eingesetzten Ausbringungstechnik bestimmt (NW 605, NW 606, NW 607, NW 609). Je höher die Abdriftminderung der eingesetzten Spritzdüsen, umso näher darf an das Gewässer herangefahren werden. Bei der Auflage NW 607 müssen die Düsen sogar die vorgeschriebene Abdriftminderung erreichen, ansonsten ist die Anwendung verboten. Dies betrifft die Mittel Amistar Opti, Bravo 500, Radius, Bulldock, Decis flüssig., Fastac SC Super Contact und Furry 10 EW. Die aktuelle Einstufung der Spritzgeräte finden sie hier:

Eine weitere Kategorie bilden die Auflagen NW 701, NW 705 und NW 706. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein bewachsener Schutzstreifen mit einer Mindestbreite von 5 m (NW 705), 10 m (NW 701) bzw. 20 m (NW 706) vorhanden sein. Der Randstreifen ist nicht erforderlich bei Mulch- oder Direktsaatverfahren. Betroffen sind folgende Mittel: Amistar, Amistar Opti, Amistar Opti Gladio Pack, Bravo 500, Champion, Champion-Diamant-Doppelgebinde, Gladio Bravo Pack, Pronto Plus Bravo-Pack, Sportak 45 EW, Sportak Duo Pack, Swing Gold, Swing Gold-Caramba Doppelgebinde und Fastac SC Super Contact.

Sogenannte NT-Auflagen besitzen die Mittel Bulldock, Decis flüssig, Fastac SC Super Contact, Fury 10 EW, Karate Zeon, Radius, Tilt 250 EC, Trafo WG und Zenit M. Diese Auflagen schreiben vor, dass in einer bestimmten Breite zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) nur eine Anwendungstechnik mit bestimmter Abdriftminderungsklasse benutzt werden darf und zum Teil zusätzlich ein Mindestabstand eingehalten werden muss. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Die verlustmindernde Technik und/oder der Mindestabstand sind zum Teil nicht erforderlich, wenn die angrenzende Fläche weniger als 3 m breit ist oder wenn die Anwendung in einem Gebiet erfolgt, das mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Diese „Gebietskulisse" ist deutschlandweit auf Gemeindeebene festgelegt, wird regelmäßig aktualisiert und kann hier eingesehen werden:

Da für ein Pflanzenschutzmittel die Zulassung in verschiedenen Kulturen manchmal nicht zeitgleich beantragt wurde, kann es vorkommen, dass in den Kulturen unterschiedliche Auflagen gelten. So hat zum Beispiel Zenit M in Weizen und Gerste die Auflage NW 605, 15 - 10 m, NW 606, 15 m und NT 103; in Hafer jedoch die Auflage NW 605, 10 m, NW 606, 15 m und NT 102. Die NW- und NT-Auflagen sind zum Teil nicht leicht verständlich. Für den Landwirt verliert vieles an Brisanz, wenn er grundsätzlich mit verlustmindernder Anwendungstechnik von mindestens 75 % arbeitet.

In einer Online-Datenbank informiert das Bundesamt für Verbrauchschutz und Lebensmittelsicherheit über alle aktuellen zugelassenen Pflanzenschutzmittel und deren Anwendungshinweise.

 
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